Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich:

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

(2) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

 

II. Preisangebote:

(1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten mit dem Vorbehalt, dass die der Anbotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

(2) Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Sonstige Kosten, wie Fracht, Porto, Versicherung oder Versandkosten usw. werden extra verrechnet.

(3) Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so handelt es sich bei den auftragsbezogenen Materialien wie Bedruckstoffe (Papier, Karton, usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten, Stanzformen, usw.) und Buchbindematerialien, sowie bei allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw.) um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. In den Preisen ist nur die einfache Verpackung der Druckerzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht, so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet.

(4) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkt abweichen, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt.

(5) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (zB auch im Rahmen der sogenannten Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.

(6) Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

(7) Entwurfs- und Andruckkosten, sowie Kosten für Reinzeichnungen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert verrechnet; insbesonders dann, wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

(8) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

 

III. Widerrufsrecht:

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Products4more Vertriebs- und System GmbH, Fischauergasse 209, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: 02622/69467) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Online-Formular) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 8,90 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
– zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der
Unternehmer keinen Einfluss hat,
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

— Ende Widerrufsrecht —

 

IV. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt:

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Preises inklusive aller Nebenkosten (Verpackung, Versandspesen, Porto, usw.) bleibt das Werk im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) . 2.1 Die jeweils möglichen Zahlungsweisen sind in unserem Online-Shop angegeben. 2.2 Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nicht anders angegeben. 2.3 Wenn Sie mit einer Kreditkarte bezahlen möchten, müssen Sie die dazu erforderlichen Einzelheiten auf dem Bestellformular angeben. Die Belastung erfolgt bei Versand der Bestellprodukte. 2.4 Wenn Sie per Vorauskasse bezahlen möchten, erhalten Sie zunächst die Rechnung (direkt bei Ihrem Bestellvorgang). Die bestellten Produkte werden versandt, sobald die Zahlung eingegangen ist. 2.5 Die Rechnung und eventuelle sonstige Zahlungsaufforderungen werden an die im Bestellformular angegebene Rechnungsanschrift versandt, sobald die bestellten Produkte versandt werden. Die Zahlung mit einer Kreditkarte ist nur möglich, wenn sich die Rechnungsanschrift in der Republik Österreich, in der Bundesrepublik Deutschland befindet.

 

V. Lieferzeit:

(1) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Einganges des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragsnehmers verlässt.

(2) Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.

(3) Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

 

VI. Lieferung:

Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls nichts anderes vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

VII. Auftragsunterlagen:

(1) Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger usw. haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der vier Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen, sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.

(2) Die vorstehend bezeichneten Gegenstände, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, sind bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

 

VIII. Eigentumsrecht:

(1) Die vom Auftragnehmer zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesonders Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderlichen Behelfe (Druckvorrichtungen), sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt werden.

(2) (1) Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Preises inklusive aller Nebenkosten (Verpackung, Versandspesen, Porto, usw.) bleibt das Werk im Eigentum des Auftragnehmers.
Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Preises inklusive aller Nebenkosten (Verpackung, Versandspesen, Porto, usw.) bleibt das Werk im Eigentum des Auftragnehmers.

 

IX. Urheberrecht:

(1) Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesonders das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros usw.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke, usw.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benützen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber all jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.

(3) Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

 

X. Namen- oder Markenaufdruck:

Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

 

XI. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:

(1) Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand 2700 Wiener Neustadt.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses bzw. aus dem Vertragsverhältnis, das diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegt, ist für Klagen des Auftragsnehmers nach Wahl des Auftragsnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers; für Klagen gegen den Auftragnehmer ausschließlich der allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers. Diese Klausel gilt nicht für Konsumenten.

 

XII. Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten:

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Abwicklung aller Geschäfte mit dem Auftraggeber notwendigen Daten für eigene Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
(2) Sollte der Auftraggeber die Zusendung von Informationen und/oder Werbematerial nicht wünschen, so kann er diese Verwendung seiner Daten mittels email kontakt@druckundwerbung.at untersagen.

 

XIII. Reklamationen:

(1) Der Auftraggeber tritt alle Reklamationsansprüche ab, da die Druckdaten (siehe Druckdaten auf der Startseite / Layoutvorlagen) als druckreife Datein beigestellt werden und kein Datencheck mit PDF-Proof beauftragt wird. Sollte der Auftraggeber einen Datencheck inklusive PDF-Proof einfordern und diesen zum Druck frei geben, können Druck-, Schreib-, Kommunikationsfehler etc. später nicht als Reklamationen geltend gemacht werden.

 

XIV. Webdienstleistungen/Hostinvereinarung

Für Internetauftritte trennt sich der Gesamtbetrag in 30% Anzahlung, fällig nach Auftragserteilung, 40% für Konzept, Layout, Navigation, Seitenerstellung etc., welche nach Fertigstellung fällig werden und 30% für Einbindung der Kundendaten, welche nach endgültiger Fertigstellung der Seiten fällig werden. Alle Startseiten werden als Referenzen auf unserer Homepage angeführt. Die Hostinggebühr pro Domain und Quartal wird durch Abbuchungsauftrag im Voraus bezahlt. Es wird ein Kündigungsverzicht von 24 Monaten vereinbart. Nach Ablauf kann monatlich mit Ende des darauf folgenden Quartals gekündigt werden. Die jährliche vorgeschriebene NIC-Gebühr wird gesondert in Rechnung gestellt und ebenfalls mittels Abbuchung bezahlt. Websites bzw. Webapplikationen mit Schwachstellen, Sicherheitslücken oder Websites welche von Schadsoftware befallen sind, müssen unverzüglich vom Kunden bereinigt werden. Die Website ist in diesem Fall, bis zur vollständigen Bereinigung, nicht erreichbar. Aufwendungen des Lieferanten zur Bereinigung von Sicherheitslücken innerhalb der Webapplikation bzw. Website sind nicht Teil des Wartungsvertrages. Bei Bedarf können diese von unseren IT-Fachleuten übernommen werden, müssen jedoch gesondert in Rechnung gestellt werden. Es gelten dabei die aktuellen Tarife für Webentwicklung. Der Kunde verpflichtet sich den verwendeten Code, Scripts, Plug-Ins oder Software von Drittanbietern auf dem neuesten Stand zu halten. Auch sind Kennwörter und Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren. Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie oder bei Missbrauch des Accounts kann dies zu Folgekosten führen, welche dem Kunden weiterverrechnet werden.